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48 Neubürgerinnen und Neubürger bei Einbürgerungsfeier begrüßt

Osterholz-Scharmbeck (31. März 2025) – Am 31. März 2025 begrüßte Dezernent Dominik Vinbruck im Kreishaus insgesamt 48 Bewerberinnen und Bewerber aus 14 unterschiedlichen Staaten zur zweiten Einbürgerungsfeier in diesem Jahr. Im Rahmen der Feierstunde gaben jede Bewerberin und jeder Bewerber eine feierliche Erklärung ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten. Dann überreichte Kreisdezernent Vinbruck ihnen die Einbürgerungsurkunde und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Aufgrund der Gesetzesänderung des vergangenen Jahres, wonach der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert wurde, ist das Interesse an der deutschen Staatsbürgerschaft weiterhin sehr hoch. „Der Landkreis Osterholz freut sich über das hohe Interesse an einer Einbürgerung. Der Landkreis hat sich personell verstärkt, und konnte bereits die Wartezeit auf einen Beratungstermin wieder verkürzen“, erläutert Dezernent Dominik Vinbruck.

Mit Afghanistan, Bulgarien, Ecuador, Irak, Kosovo, Libanon, Rumänien, Russland, Serbien, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Türkei und der Ukraine spiegeln sowohl die Herkunftsländer als auch die Berufe der neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eine hohe Vielfalt wieder: Die eingebürgerten Personen arbeiten beispielsweise als Ingenieur, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Schulbegleitung, Kassiererin, Pflegefachkraft, landwirtschaftlicher Helfer, Bankangestellte, Dozentin, Justizbeschäftigte sowie Paketzusteller.

Dezernent Dominik Vinbruck betont in seiner Ansprache, dass die Einbürgerung ein bedeutendes Ereignis für beide Seiten sei. Sich einbürgern zu lassen bedeute für die Bewerberinnen und Bewerber, mit allen Rechten und Pflichten eine Staatsbürgerin und ein Staatsbürger dieses Landes werden zu wollen. „Die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit bedeutet aber auch, die prägenden Erfahrungen der eigenen, bisherigen Biografie in einen neuen Abschnitt mitzunehmen. Ich freue mich daher, dass es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die sich integrieren und ein Teil Deutschlands werden wollen. Dies ist auch eine wichtige Bereicherung für unseren Landkreis und unsere Gemeinschaft“, so Vinbruck. Der Landkreis Osterholz freue sich immer über den Schritt, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, denn „jeder einzelne Einbürgerungsantrag ist auch ein Bekenntnis zu unserem Staat, zur bundesdeutschen Gesellschaft, zu unserer Verfassung und ihrer Werteordnung und ein gutes Beispiel gelungener Integration“, betont Vinbruck.

Für die Einbürgerung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Erste Voraussetzung ist ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Eine Vereinfachung gibt es zum Beispiel für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber und bei besonderen Integrationsleistungen: In diesen Fällen kann die notwendige Aufenthaltszeit noch einmal verkürzt werden. Weiter sind ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung für die Einbürgerung. Außerdem muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden können und ein Sprachtest bestanden sein. Eingebürgert wird zudem nur, wer keine erheblichen Straftaten begangen hat und bei dem auch seitens des Verfassungsschutzes keine Bedenken bestehen. Zudem müssen sich die einzubürgernden Personen eindeutig zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges, bekennen. Für einzelne Personengruppen kann unter bestimmten Bedingungen von einzelnen Voraussetzungen abgesehen werden.

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