IHK Oldenburg: In Nachhaltigkeit investieren – EU-Entwaldungs-Verordnung
Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen vor wichtige Herausforderungen: Ab Ende 2025 dürfen Produkte wie Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl und Soja nur noch auf den europäischen Markt gelangen, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Unternehmen, die von der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betroffen sind, müssen ab Inkrafttreten (voraussichtlich 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und 30. Juni 2026 für kleinere Unternehmen) bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Ein wesentlicher Aspekt ist die Einrichtung eines Prozesses zur Risikobewertung und zur Nachweisführung, dass importierte oder vertriebene Produkte nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. In unserem Webinar erfahren Sie, welche Anforderungen auf Sie zukommen, wie Sie Ihre Lieferketten nachhaltig gestalten und welche Schritte jetzt wichtig sind, um Bußgelder und Handelsrisiken zu vermeiden.
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